Bei besonderen Schulveranstaltungen, wie z.B. Schulfesten, Bundesjugendspielen, Theaterfahrten, Wandertagen und kirchlichen Feiertagen gelten Sonderpläne mit veränderten Schulzeiten. Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese zeitlichen Änderungen informiert. Bei diesen Veranstaltungen wird im Einzelfall auf Antrag eine Betreuung im Rahmen der verlässlichen Vormittagszeit eingerichtet.