An der Grundschule Ringelheim gibt es einen Schulverein, der sich nach der Schulvereinssitzung vom 27.2.2019 wie folgt zusammensetzt.
1. Vorsitzende | Tanja Harder | Tel. 338362 |
Stellvertreter |
Christiane Rauch |
Tel. 833789 |
Kassenwart | Anja Maibohm | Tel. 33095 |
Kassenprüfer | Anja Maibohm Tatiana Staats |
Tel. |
Beisitzer |
Stand: Frühjahr 2020
Satzung
des Schulvereins der Grundschule Ringelheim
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein trägt den Namen „Schulverein Salzgitter-Ringelheim" und hat seinen Sitz in 38259 SZ-Ringelheim, Silberkamp 2. Der Verein unterstützt die Schule in ihren wirtschaftlichen und kulturellen Bestrebungen für die Kinder. Der Satzungszweck dient insbesondere dazu, in engem Kontakt zu den Lehrkräften Projekte zu fördern, für die sonst nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können die Erziehungsberechtigten der Schulkinder werden. Da die Aufwendungen allen Schülern zugute kommen, sollten möglichst alle Eltern Mitglied werden. Außerdem können alle sonstigen natürlichen und juristischen Personen förderndes Mitglied werden. Der Beitritt erfolgt durch Zahlung des ersten Beitrages. Die Mitgliedschaft gilt für das laufende Schuljahr und endet durch Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Ein Austritt kann auch jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 3 Beiträge
Der Beitrag kann von jedem Mitglied selbst festgelegt werden, darf jedoch 12,-- Euro je Schuljahr nicht unterschreiten. Er ist im ersten Quartal des jeweiligen Schuljahres fällig.
§ 4 Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung umfasst alle Vereinsmitglieder. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom Vorstand wahrgenommen werden, durch sie geordnet. Sie ist das oberste Organ des Vereins. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch schriftliche Einladung mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand spätestens 7 Tage vorher schriftlich einzureichen.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder sein Stellvertreter oder ein vom Vorstand zu bestimmender Vertreter. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Sie fassen die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit entspricht der Ablehnung. Die Erziehungsberechtigten haben pro Kind nur eine Stimme. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht. Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich. Mit einer 2/3 Mehrheit sind Beschlüsse über Anträge auf Abberufung des Vorstands oder eines Vorstandsmitgliedes zu entscheiden. Außerdem wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Es wird jedes Jahr ein neuer Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu prüfen, Bericht zu erstatten und die Entlastung des Vorstandes zu beantragen. Die Beschlüsse und Wahlen erfolgen, wenn keiner der Anwesenden widerspricht, durch Handheben. Bei Widerspruch erfolgt eine geheime Abstimmung.
2. Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er beruft die Organe ein und berichtet ihnen. Der Gesamtvorstand beschließt seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Über seine Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Er bleibt bis zur Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.
3. Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens zwei Personen der Elternschaft pro Schulklasse. Diese werden auf dem ersten Elternabend des Schuljahres berufen. Weitere Mitglieder können sich den im Verein direkt mitarbeitenden Mitgliedern (Beirat) jederzeit anschließen. Der Beirat vertritt die Mitglieder in ihren Interessen gegenüber dem Vorstand.
§ 5 Voraussetzung für die Führung eines Amtes
Voraussetzung für die Führung eines Amtes (Beirat, Vorstand) ist die Mitgliedschaft im Verein.
§ 6 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Grundschule Ringelheim, deren Leitung es unmittelbar und ausschließlich für schulische Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Durch die Mitgliederversammlung vom 14.11.2013 beschlossen und genehmigt.
gez. Baxmann gez. Gintaut
1. Vorsitzende Stellvertreterin